Meißnerformel 1913
"Die Freideutsche Jugend will aus eigener Bestimmung, vor eigener Verantwortung, mit innerer Wahrhaftigkeit ihr Leben gestalten. Für diese innere Freiheit tritt sie unter allen Umständen geschlossen ein. Zur gegenseitigen Verständigung werden freideutsche Jugendtage abgehalten. Alle gemeinsamen Veranstaltungen der Freideutschen Jugend sind alkohol- und nikotinfrei."
Aus gegebenem Anlaß veröffentlichen wir hier die Meißnerformel von 1913 sowie die Grundsatzerklärung der jungen Bünde zum Meißnertag 1963. Wir gehören zu den Mitunterzeichnern der letzteren und bekennen uns nach wie vor uneingeschränkt zu dieser Erklärung.
Grundsatzerklärung der jungen Bünde zum Meißnertag 1963
In den freien und eigenständigen bündischen Gruppen finden sich Jungen und Mädchen aller Schichten und Bekenntnisse zusammen. Ihre Zugehörigkeit gründet sich auf gegenseitiger Zuneigung und Hilfsbereitschaft. Kraft dieser menschlichen Übereinstimmung wollen Jüngere und Heranwachsende gemeinsam an der Gestaltung ihres Lebens arbeiten.
Die Bünde sind um die ganze Fülle des Lebens bemüht. Neben der Fahrt, auf der sie das Erlebnis von Menschen und Ländern suchen, dem Lager und dem Wettkampf, steht daher im gleichen Rang die handwerkliche musische und geistige Anstrengung in Gespräch, Lesung Laienspiel und Chorsingen. Dabei erfahren Jungen und Mädchen zum erstenmal, dass Gemeinschaft freiwillige Bindung ist, Disziplin des Körpers und des Geistes als Grundlage jeder Freiheit, ernster Leistungswille, Mut zur Auseinandersetzung mit dem anderen und Bewahrung in der Verantwortung für den anderen wie für das Ganze bestimmen Lebensstil und Haltung der bündischen Jugend.
Die Form der bündischen Gemeinschaft, die nur mitverantwortende Zugehörigkeit kennt, ist besser geeignet, Verantwortungsbewusstsein wachsen zu lassen als der unverbindliche Gruppenstil der Jugendverbandsarbeit. Nur die Zielvorstellungen der Jugendverbandsarbeit sind für den Jugendlichen verbindlich. Sie sind von Erwachsenenorganisationen vorgegeben. Dann sehen wir die Gefahr, dass der Heranwachsende seiner Entscheidungsfreiheit beraubt wird. Wir wollen ihm eine Reifezeit sichern, in der er frei von Verbandsinteressen das Gesellschaftsganze betrachten und zur Entscheidungsfähigkeit gelangen kann. Ein politisches Engagement darf nur auf dem selbständigen Urteil eines erwachsenen Menschen beruhen, nicht auf Gewöhnung. Die bündische Gemeinschaft vermittelt humane Werte und Haltungen zweckfrei. Wir sind deshalb der Ansicht, dass sie besser auf eine freie Gesellschaft vorbereitet, als die Gruppe eines Jugendverbandes, die frühzeitig an interessengebundenen Aktionen teilnimmt.
Wir wissen, dass der Versuch der bündischen Jugend, ein Leben in Freiheit zu führen, für ihre Mitglieder wie für die Gesellschaft ein Wagnis bedeutet. Wir fordern von einer Gesellschaft, die der Freiheit verpflichtet ist, dieses Wagnis nicht nur zu dulden, sondern ihm den nötigen Raum zu sichern. Wir wehren uns gegen alle Bestrebungen, die uns diesen Raum einengen.
Da unser Bemühen um Selbstverwirklichung nur in einem freien Staat gelingen kann, verpflichten wir uns, die uns anvertraute Jugend von der Idee des demokratischen Rechtsstaates zu überzeugen. Wir hoffen, dass auch der Teil der deutschen Jugend, dem alles dies verwehrt ist eines Tages mit uns ein Leben in Freiheit führen kann. Für die Freiheit des Jugendlichen, sich mit Freunden zu einer Gruppe zusammenzuschließen, um in Verantwortung vor dem eigenen Gewissen wie in Verpflichtung für die Gesellschaft ein Jugendleben in eigener Bestimmung zu gestalten, tritt die bündische Jugend unter allen Umständen geschlossen ein.
Beschlossen auf dem Hohen Meißner am 15. September 1963